Die vom Finanzamt zur Wahrung unserer Gemeinnützigkeit erbetenen
Satzungskorrekturen hat der Vorstand zum Anlass genommen, die
Vereinssatzung insgesamt auf Aktualisierungsbedarfe zu
überprüfen.Insofern sind einige Korrekturmöglichkeiten aufgefallen.
Sie betreffen
- redaktionelle Änderungen in Bezug auf verwendete Begriffe;
Bezeichnungen von Vorstandspositionen sind nicht geschlechtsneutral
(bisher immer männlich) und tlw. veraltet - Festlegung des Geschäftsjahr des Vereins
- Bekenntnis zum Kinder- und Jugendschutz
- Mitgliederpflicht zu Wahrung der Vereinsinteressen,
Mitteilungspflichten (§ 5) - neue Bestimmungen für den Datenschutz (§ 5a)
- Zuständigkeitsregelung Ehrenmitgliedschaft (§ 6)
- Ermächtigung des Vorstands für zusätzliche Vereinsabgaben (§ 8)
- Verzicht auf die Position des/der 3. Vorsitzenden
- Entflechtung der Bestimmungen zum geschäftsführenden Vorstand
(§ 10a) - Erweiterung des geschäftsführenden Vorstands um den Bereich
Finanzen und Konzentration der finanzwirtschaftlichen Aufgaben (§ 10a) - Bestimmungen zur Haftung des Vereins und des Vorstands (§ 10b)
- Neufestsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre (analog
- kommunalem Wahlrecht) für das Stimm- und Wahlrecht in der
Mitgliederversammlung (§§11,14)
Die veränderten Bestimmungen sind in einem Entwurf zur Neufassung der
Vereinssatzung berücksichtigt und farblich kenntlich gemacht. Dieser
Entwurf steht als Download unter VEREINS-INFOS/Downloads allen Interessierten
zur Einsichtnahme zur Verfügung.