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Neufassung der Vereinsatzung ab 2017

Die vom Finanzamt zur Wahrung unserer Gemeinnützigkeit erbetenen
Satzungskorrekturen hat der Vorstand zum Anlass genommen, die
Vereinssatzung insgesamt auf Aktualisierungsbedarfe zu
überprüfen.Insofern sind einige Korrekturmöglichkeiten aufgefallen.
Sie betreffen

  • redaktionelle Änderungen in Bezug auf verwendete Begriffe;
    Bezeichnungen von Vorstandspositionen sind nicht geschlechtsneutral
    (bisher immer männlich) und tlw. veraltet
  • Festlegung des Geschäftsjahr des Vereins
  • Bekenntnis zum Kinder- und Jugendschutz
  • Mitgliederpflicht zu Wahrung der Vereinsinteressen,
    Mitteilungspflichten (§ 5)
  • neue Bestimmungen für den Datenschutz (§ 5a)
  • Zuständigkeitsregelung Ehrenmitgliedschaft (§ 6)
  • Ermächtigung des Vorstands für zusätzliche Vereinsabgaben (§ 8)
  • Verzicht auf die Position des/der 3. Vorsitzenden
  • Entflechtung der Bestimmungen zum geschäftsführenden Vorstand
    (§ 10a)
  • Erweiterung des geschäftsführenden Vorstands um den Bereich
    Finanzen und Konzentration der finanzwirtschaftlichen Aufgaben (§ 10a)
  • Bestimmungen zur Haftung des Vereins und des Vorstands (§ 10b)
  • Neufestsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre (analog
  • kommunalem Wahlrecht) für das Stimm- und Wahlrecht in der
    Mitgliederversammlung (§§11,14)

Die veränderten Bestimmungen sind in einem Entwurf zur Neufassung der
Vereinssatzung berücksichtigt und farblich kenntlich gemacht. Dieser
Entwurf steht als Download  unter VEREINS-INFOS/Downloads allen Interessierten
zur Einsichtnahme zur Verfügung.

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